Versicherung für Personalverrechner, Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Ein­fach vom Experten.

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Der Berufshaftpflicht-Gruppenvertrag für BÖB-Mitglieder - Ihre Vorteile

Best-Pri­ce-Garan­tie

Mit dem Berufshaftpflicht-Gruppenvertrag für BÖB-Mitglieder haben wir einen einzigartigen Schutz gestaltet, der preis-/leistungsseitig marktführend ist. Haben Sie ein Angebot erhalten, welches bei gleichem Leistungsumfang eine niedrigere Prämie enthält, kommen Sie auf uns zu und wir passen Ihren Beitrag an.

Leis­tungs-Update-Garan­tie

Inno­va­ti­ons­klau­sel garan­tiert immer aktu­el­len markt­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Neue Leis­tungs­merk­ma­le sind ohne Doku­men­ta­ti­on auto­ma­tisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Soll­ten Sie nicht zufrie­den sein, kön­nen Sie Ihren Ver­trag inner­halb der ers­ten 100 Tage kün­di­gen und wir erstat­ten Ihnen die Prämie.

Highlights des BÖB-Gruppenvertrages

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Mitversicherung von vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche
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Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung
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Abmahnungen und Strafen bei Datenschutzverletzungen
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Mitversicherung von freien Mitarbeiter und Subunternehmen
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Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden durch Mitarbeiter bis 300.000 €
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Optional Mitversicherung der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung bis 100.000 €
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Optional Mitversicherung der Sachverständigentätigkeit bis 400.000 €
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Alle Tätigkeiten sind weltweit versichert

Für wen ist die Berufshaftpflicht­versicherung unverzichtbar?

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Personalverrechner/Buchhalter

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der im Versicherungsschein genannten und rechtlich zulässigen Tätigkeit als Personalverrechner/Buchhalter.

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Bilanz­buch­hal­ter

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che wegen der im Ver­si­che­rungs­schein genann­ten und recht­lich zuläs­si­gen Tätig­keit als Bilanzbuchhalter.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Kon­fi­gu­rie­ren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stel­len Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Zusatz­bau­stei­nen eigen­ständig zusam­men und wäh­len Sie aus unse­ren star­ken Leistungspaketen.

2.

Online bean­tra­gen und Poli­ce per Mail

Versicherungs­schutz online bean­tra­gen und Poliz­ze und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Bera­tung durch Experten

Sie haben Fra­gen und wün­schen eine Bera­tung? Zögern Sie nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne per Tele­fon, Mail oder Video Call.

4.

Ände­run­gen / Schadenmeldung 

Bei Ände­run­gen zu Ihrem Ver­trag oder bei einer Scha­den­mel­dung kön­nen Sie sich direkt an uns wen­den. Wir unter­stüt­zen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Brutto-Jahresbeitrag am Beispiel eines Personalverrechners/Buchhalters (BÖB-Mitglied) mit bis zu 5 Vollzeitangestellten ohne eigene Befugnis

Schadenbeispiele

Fal­sche Berech­nung der Sonderzahlungen

Bei der Berech­nung der Son­der­zah­lun­gen für Baumit­ar­bei­ter wur­de eine fal­sche Logik im Lohn­pro­gramm hin­ter­legt und ver­wen­det. Die Mit­ar­bei­ter haben ihr Weih­nachts­geld nicht ali­quo­tiert auf die Dau­er ihrer Beschäf­ti­gung erhal­ten. Dadurch haben die betrof­fe­nen Arbei­ter zu viel an Zah­lun­gen erhal­ten. Der Feh­ler in der Berech­nung wur­de vom Kli­en­ten auf­ge­deckt und ein­ge­mahnt. Der Scha­den beläuft sich für zwei Jah­re auf über 60.000 €.

Über­höh­te Tages­diä­ten für Arbei­ten auf Bau­stel­len außer­halb des Betriebsstandortes

Ein Bilanz­buch­hal­ter wur­de mit der Lohn­ver­rech­nung beauf­tragt. Durch eine unter­nom­me­ne Über­prü­fung der Bau­stel­len­ent­fer­nung vom Betriebs­stand­ort wur­de fest­ge­stellt, dass die Bau­stel­len nur knapp über 40 km vom Betriebs­stand­ort ent­fernt lagen. Es bestand dem­nach kein Anspruch auf die hohen Tages­diä­ten­sät­ze, son­dern auf den klei­nen bzw. den mitt­le­ren Satz. Der ein­ge­tre­te­ne Scha­den beläuft sich auf 8.000 €.

Ver­spä­te­te Abmel­dung von der Öster­rei­chi­schen Krankenkasse

Ein Bilanz­buch­hal­ter hat­te die Abmel­dung einer Mit­ar­bei­te­rin des beauf­trag­ten Unter­neh­mens durch­zu­füh­ren. Laut All­ge­mei­nem Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz (ASVG) besteht die Pflicht, jeden in der Kran­ken­ver­si­che­rung Pflicht­ver­si­cher­ten bin­nen sie­ben Tagen nach dem Ende der Pflicht­ver­si­che­rung bei der Kas­se abzu­mel­den. Da die Ein­rei­chung der Abmel­dung nicht frist­ge­recht vor­ge­legt wur­de, sind Ord­nungs­bei­trä­ge bis zum Zeit­punkt der schrift­li­chen Abmel­dung fäl­lig. Der Scha­den beläuft sich auf 500 €.

Ver­pass­te Mel­dung über Ein­künf­te an die Sozialversicherungsanstalt

Ein Bilanz­buch­hal­ter hat­te es ver­ab­säumt, die Mel­dung über Ein­künf­te wäh­rend des Bezu­ges des Kin­der­be­treu­ungs­gel­des an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt zu machen. Der Anspruch­stel­ler wur­de auf­grund der Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Zuver­dienst­gren­ze per Bescheid zur Rück­zah­lung des Kin­der­be­treu­ungs­gel­des i.H.v. 4.000 € ver­pflich­tet. Da der Antrag zum Kin­der­be­treu­ungs­geld vom Anspruch­stel­ler selbst unter­fer­tigt und ein­ge­bracht wur­de, waren die­sem die Vor­aus­set­zun­gen und Ver­pflich­tun­gen bekannt. Es obliegt somit auch dem Anspruch­stel­ler sich um die frist­ge­rech­te Ein­rei­chung eines Abgren­zungs­an­trags zu bemü­hen bzw. die Ein­brin­gung zu ver­an­las­sen. Fer­ner war nicht fest­stell­bar, wel­che Ent­schei­dung die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt bei frist­ge­rech­ter Ein­brin­gung eines Abgren­zungs­an­tra­ges getrof­fen hät­te. Da nicht abseh­bar war, ob ein Scha­den über­haupt ein­tre­ten wür­de, war zunächst nicht von einer Haf­tung aus­zu­ge­hen und es wur­de eine Abwehr­de­ckung gewährt.

Fal­sche Abrech­nung von Kilometergeld

Bei der Lohn­ab­rech­nung wur­den an einen Außen­dienst­mit­ar­bei­ter monat­li­che Kilo­me­ter­gel­der abge­rech­net und aus­be­zahlt, da der Außen­dienst­mit­ar­bei­ter mit dem Pri­vat­au­to fuhr. Das amt­li­che Kilo­me­ter­geld ist pro Kalen­der­jahr bis zu 30.000 km steu­er- und somit auch sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Auf­grund der Ein­ga­be einer fal­schen Lohn­art im Lohn­ver­rech­nungs­pro­gramm wur­de jedoch auch das über den 30.000 km lie­gen­den Kilo­me­ter­geld lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei abge­rech­net. Somit ent­stand dem Kli­en­ten ein Scha­den in Höhe der Lohn­steu­er und der DN-Antei­le zur Sozi­al­ver­si­che­rung. Der Scha­den für den Kli­en­ten und somit zu leis­ten­den Kos­ten­er­satz beträgt somit rund 7.000 €.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

War­um benö­ti­ge ich eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den gewerb­li­chen Ver­si­che­run­gen und ist für Per­so­nal­ver­rech­ner, Buch­hal­ter und Bilanz­buch­hal­ter gesetz­lich ver­pflich­tend. Sie sichert finan­zi­el­le Schä­den ab, die wäh­rend Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit von Ihnen oder Ihren Mit­ar­bei­tern ver­ur­sacht wer­den, etwa weil Sie einen Kun­den falsch beraten.

Sind auch Abmah­nun­gen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wett­be­werbs­rechts­ver­let­zun­gen mitversichert?
Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie auch, wenn Sie ver­se­hent­lich eine die­ser geis­ti­gen Schutz­rech­te bei einem Drit­ten verletzen.
Sind Risi­ken im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­ver­let­zun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst?

Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert auch Schä­den, die Ihnen durch die Ver­let­zung von anwend­ba­ren Daten­schutz­ge­set­zen (zum Bei­spiel Daten­schutz­ge­setz (DSG), Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO)) in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung, entstehen.

Sind Straf­ta­ten von eige­nen Mit­ar­bei­tern und Betrug von Drit­ten mitversichert?
Mit der hier ange­bo­te­nen Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie auch gegen Betrug von Drit­ten und Dieb­stahl von eige­nen Mit­ar­bei­tern bis zu einer Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 25.000 € abgesichert.
Wel­che Schä­den über­nimmt die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sämt­li­che Per­so­nen- und Sach­schä­den, die sich aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit gegen­über Drit­ten erge­ben. Und über­nimmt auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che, die gegen Sie oder Ihre Fir­ma, gestellt wer­den (Pas­si­ver Rechtsschutz).
War­um benö­ti­ge ich eine Cyber- und Datendeckung?

Der wähl­ba­re Bau­stein Cyber- und Daten­ei­gen­scha­den bie­tet Ihnen einen Basis-Schutz für die Gefah­ren von Hacker­an­grif­fen. Inklu­diert ist ein 24/7 Not­fall­dienst, der Sie bei einem Cyber-Vor­fall sofort und ein­fach unter­stützt. Außer­dem erstat­tet der Ver­si­che­rer die Kos­ten von IT-Dienst­leis­tern zur Ret­tung Ihrer Daten und der Wie­der­her­stel­lung der Sys­te­me. Letzt­lich ist auch die anwalt­li­che Unter­stüt­zung bei der sen­si­blen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Daten­schutz­be­hör­den versichert.

Wie ver­hal­te ich mich in einem Schadenfall?

Im Scha­den­fall wen­den Sie sich bit­te direkt per E‑Mail an: office@boebversicherungsservice.at

Wir wer­den Sie dann im wei­te­ren Vor­ge­hen unterstützen.

Wie setzt sich mein zu zah­len­der Bei­trag zusammen?
Der Bei­trag für die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung setzt sich aus der Höhe gewünsch­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze für die Berufs­haft­pflicht, den gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen und Ihrer Zah­lungs­wei­se zusammen.

Ihre Vertragspartner

BÖB - VERSICHERUNGSDIENST

Der BÖB - VERSICHERUNGSDIENST fungiert als Partner des Bundesverbands der österreichischen Bilanzbuchhalter und bietet umfassende, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungslösungen zu Sonderkonditionen an. Nützen Sie Ihre Vorteile einer großen Einkaufsgemeinschaft und unser Know-how.

Gewerbeberechtigung:

Wolfgang Hoppacher, MBA

Akad.Vkfm, Akad.FVB

 

Wagnastraße 8/EG
8430 Leibnitz,
Steiermark, Österreich

GISA: 20213947 Versicherungsvermittlung