Versicherung für Personalverrechner, Buchhalter und Bilanzbuchhalter

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Der Berufshaftpflicht-Gruppenvertrag für BÖB-Mitglieder – Ihre Vorteile

Best-Price-Garantie

Mit dem Berufshaftpflicht-Gruppenvertrag für BÖB-Mitglieder haben wir einen einzigartigen Schutz gestaltet, der preis-/leistungsseitig marktführend ist. Haben Sie ein Angebot erhalten, welches bei gleichem Leistungsumfang eine niedrigere Prämie enthält, kommen Sie auf uns zu und wir passen Ihren Beitrag an.

Leistungs-Update-Garantie

Innovationsklausel garantiert immer aktuellen marktgerechten Versicherungsschutz. Neue Leistungsmerkmale sind ohne Dokumentation automatisch eingeschlossen.

100 Tage Geld-Zurück-Garantie

Sollten Sie nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag innerhalb der ersten 100 Tage kündigen und wir erstatten Ihnen die Prämie.

Highlights des BÖB-Gruppenvertrages

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Mitversicherung von vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzansprüche
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Mitversicherung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung
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Abmahnungen und Strafen bei Datenschutzverletzungen
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Mitversicherung von freien Mitarbeiter und Subunternehmen
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Mitversicherung von Vertrauens- und Betrugsschäden durch Mitarbeiter bis 300.000 €
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Optional Mitversicherung der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung bis 100.000 €
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Optional Mitversicherung der Sachverständigentätigkeit bis 400.000 €
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Alle Tätigkeiten sind weltweit versichert

Für wen ist die Berufshaftpflicht­versicherung unverzichtbar?

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Personalverrechner/Buchhalter

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der im Versicherungsschein genannten und rechtlich zulässigen Tätigkeit als Personalverrechner/Buchhalter.

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Bilanzbuchhalter

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der im Versicherungsschein genannten und rechtlich zulässigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter.

So funktioniert die Zusammen­arbeit

1.

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungsschutz

Stellen Sie Ihren Versicherungs­schutz inkl. Deckungs­summen und Zusatzbausteinen eigen­ständig zusammen und wählen Sie aus unseren starken Leistungs­paketen.

2.

Online beantragen und Police per Mail

Versicherungs­schutz online beantragen und Polizze und Vertrags­unterlagen per Mail erhalten.

3.

Beratung durch Experten

Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne per Telefon, Mail oder Video Call.

4.

Änderungen / Schadenmeldung

Bei Änderungen zu Ihrem Vertrag oder bei einer Schadenmeldung können Sie sich direkt an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne!

Konfigurieren Sie Ihren Versicherungs­schutz ganz individuell

Brutto-Jahresbeitrag am Beispiel eines Personalverrechners/Buchhalters (BÖB-Mitglied) mit bis zu 5 Vollzeitangestellten ohne eigene Befugnis

Schadenbeispiele

Falsche Berechnung der Sonderzahlungen

Bei der Berechnung der Sonderzahlungen für Baumitarbeiter wurde eine falsche Logik im Lohnprogramm hinterlegt und verwendet. Die Mitarbeiter haben ihr Weihnachtsgeld nicht aliquotiert auf die Dauer ihrer Beschäftigung erhalten. Dadurch haben die betroffenen Arbeiter zu viel an Zahlungen erhalten. Der Fehler in der Berechnung wurde vom Klienten aufgedeckt und eingemahnt. Der Schaden beläuft sich für zwei Jahre auf über 60.000 €.

Überhöhte Tagesdiäten für Arbeiten auf Baustellen außerhalb des Betriebsstandortes

Ein Bilanzbuchhalter wurde mit der Lohnverrechnung beauftragt. Durch eine unternommene Überprüfung der Baustellenentfernung vom Betriebsstandort wurde festgestellt, dass die Baustellen nur knapp über 40 km vom Betriebsstandort entfernt lagen. Es bestand demnach kein Anspruch auf die hohen Tagesdiätensätze, sondern auf den kleinen bzw. den mittleren Satz. Der eingetretene Schaden beläuft sich auf 8.000 €.

Verspätete Abmeldung von der Österreichischen Krankenkasse

Ein Bilanzbuchhalter hatte die Abmeldung einer Mitarbeiterin des beauftragten Unternehmens durchzuführen. Laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht die Pflicht, jeden in der Krankenversicherung Pflichtversicherten binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der Kasse abzumelden. Da die Einreichung der Abmeldung nicht fristgerecht vorgelegt wurde, sind Ordnungsbeiträge bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung fällig. Der Schaden beläuft sich auf 500 €.

Verpasste Meldung über Einkünfte an die Sozialversicherungsanstalt

Ein Bilanzbuchhalter hatte es verabsäumt, die Meldung über Einkünfte während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes an die Sozialversicherungsanstalt zu machen. Der Anspruchsteller wurde aufgrund der Überschreitung der zulässigen Zuverdienstgrenze per Bescheid zur Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes i.H.v. 4.000 € verpflichtet. Da der Antrag zum Kinderbetreuungsgeld vom Anspruchsteller selbst unterfertigt und eingebracht wurde, waren diesem die Voraussetzungen und Verpflichtungen bekannt. Es obliegt somit auch dem Anspruchsteller sich um die fristgerechte Einreichung eines Abgrenzungsantrags zu bemühen bzw. die Einbringung zu veranlassen. Ferner war nicht feststellbar, welche Entscheidung die Sozialversicherungsanstalt bei fristgerechter Einbringung eines Abgrenzungsantrages getroffen hätte. Da nicht absehbar war, ob ein Schaden überhaupt eintreten würde, war zunächst nicht von einer Haftung auszugehen und es wurde eine Abwehrdeckung gewährt.

Falsche Abrechnung von Kilometergeld

Bei der Lohnabrechnung wurden an einen Außendienstmitarbeiter monatliche Kilometergelder abgerechnet und ausbezahlt, da der Außendienstmitarbeiter mit dem Privatauto fuhr. Das amtliche Kilometergeld ist pro Kalenderjahr bis zu 30.000 km steuer- und somit auch sozialversicherungsfrei. Aufgrund der Eingabe einer falschen Lohnart im Lohnverrechnungsprogramm wurde jedoch auch das über den 30.000 km liegenden Kilometergeld lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet. Somit entstand dem Klienten ein Schaden in Höhe der Lohnsteuer und der DN-Anteile zur Sozialversicherung. Der Schaden für den Klienten und somit zu leistenden Kostenersatz beträgt somit rund 7.000 €.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung zählt zu den gewerblichen Versicherungen und ist für Personalverrechner, Buchhalter und Bilanzbuchhalter gesetzlich verpflichtend. Sie sichert finanzielle Schäden ab, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern verursacht werden, etwa weil Sie einen Kunden falsch beraten.

Sind auch Abmahnungen wegen Urheber‑, Marken‑, und Wettbewerbsrechtsverletzungen mitversichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie auch, wenn Sie versehentlich eine dieser geistigen Schutzrechte bei einem Dritten verletzen.
Sind Risiken im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen vom Versicherungsschutz umfasst?

Die Berufshaftpflichtversicherung versichert auch Schäden, die Ihnen durch die Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen (zum Beispiel Datenschutzgesetz (DSG), Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)) in der jeweils gültigen Fassung, entstehen.

Sind Straftaten von eigenen Mitarbeitern und Betrug von Dritten mitversichert?
Mit der hier angebotenen Berufshaftpflichtversicherung sind Sie auch gegen Betrug von Dritten und Diebstahl von eigenen Mitarbeitern bis zu einer Entschädigungsgrenze von 25.000 € abgesichert.
Welche Schäden übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten ergeben. Und übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen Sie oder Ihre Firma, gestellt werden (Passiver Rechtsschutz).
Warum benötige ich eine Cyber- und Datendeckung?

Der wählbare Baustein Cyber- und Dateneigenschaden bietet Ihnen einen Basis-Schutz für die Gefahren von Hackerangriffen. Inkludiert ist ein 24/7 Notfalldienst, der Sie bei einem Cyber-Vorfall sofort und einfach unterstützt. Außerdem erstattet der Versicherer die Kosten von IT-Dienstleistern zur Rettung Ihrer Daten und der Wiederherstellung der Systeme. Letztlich ist auch die anwaltliche Unterstützung bei der sensiblen Kommunikation mit den Datenschutzbehörden versichert.

Wie verhalte ich mich in einem Schadenfall?

Im Schadenfall wenden Sie sich bitte direkt per E‑Mail an: office@boebversicherungsservice.at

Wir werden Sie dann im weiteren Vorgehen unterstützen.

Wie setzt sich mein zu zahlender Beitrag zusammen?
Der Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung setzt sich aus der Höhe gewünschten Entschädigungsgrenze für die Berufshaftpflicht, den gewählten Zusatzbausteinen und Ihrer Zahlungsweise zusammen.

Ihre Vertragspartner

BÖB – VERSICHERUNGSDIENST

Der BÖB – VERSICHERUNGSDIENST fungiert als Partner des Bundesverbands der österreichischen Bilanzbuchhalter und bietet umfassende, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungslösungen zu Sonderkonditionen an. Nützen Sie Ihre Vorteile einer großen Einkaufsgemeinschaft und unser Know-how.

Gewerbeberechtigung:

Wolfgang Hoppacher, MBA

Akad.Vkfm, Akad.FVB

 

Wagnastraße 8/EG
8430 Leibnitz,
Steiermark, Österreich

GISA: 20213947 Versicherungsvermittlung